Rechtsgrundlagen
Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl der Gesetze welche den Anspruch auf die Verwendung der deutschen Gebärdensprache für hörbehinderte Menschen begründen.
- § 9 Abs. 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes
- Kommunikationshilfenverordnung - KHV
- § 17 Abs. 2 SGB I
- § 82 SGB IX
- § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB X
Neben der Kommunikationshilfeverordnung wird die Vergütung von Gebärdensprachdolmetschern auch im Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten geregelt.